June 28, 2021

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Tags: access, Addressing, Barriers, Disabled, education, learners

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Categories: Special needs education

‘Everybody’ Does Not Actually Imply ‘Everybody’: Addressing Obstacles To Entry To Schooling For Disabled Learners

Der folgende Kommentar wurde von Amy-Leigh Payne & Charlene Kreuser vom Legal Resources Centre verfasst.

Die Verfassung der Republik Südafrika, 1996 (Verfassung) bietet „jedermann“ das Recht auf Grundbildung.[1] „Jeder“ ist ein nicht einschränkender Begriff. Das bedeutet, dass ein Recht, das „jedermann“ zuerkannt wird, buchstäblich für alle gilt.[2] Im Kontext der Bildung betrachtet, schließt das Recht auf Zugang zu Bildung daher Lernende mit Behinderungen nicht aus. Trotz des Versprechens von Bildung für alle ist deutlich geworden, dass Südafrika noch nicht genügend gesetzgeberische und andere Schritte unternommen hat, um den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Grundbildung für Lernende mit Behinderungen zu gewährleisten.

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen berichtete in seinen Abschlussbeobachtungen für Südafrika im Jahr 2018, dass 25 % der behinderten Lernenden keine Schule besuchen.[3] Dies bedeutet, dass fast 600 000 Kinder keinen Zugang zu irgendeiner Form von Grundbildung haben. Lernende mit Behinderungen, denen der Zugang zur Grundbildung gelingt, werden oft in getrennten „Sonderschulen“ untergebracht. Das Ergebnis ist, dass alle Lernenden mit Behinderungen im Bildungssystem gleich behandelt werden, wobei der Unterbringung behinderter Lernender in Regelschulen nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird, wenn dies in ihrem besten Interesse ist. Sogenannte „Sonderschulen“ erfordern zudem häufig weite Wege zum Schulbesuch und sind aufgrund der Kosten, die mit der Bereitstellung von Infrastruktur und Unterrichtsmaterial verbunden sind, teurer als Regelschulen.

In Anbetracht der Verfassung und der Verpflichtungen, die Südafrika bei der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingegangen ist (UNCRPD)[4] 2007 sollte Behinderung nicht das Bildungshindernis sein, das es derzeit ist. Die UNCRPD verpflichtet Staaten, „das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anzuerkennen“ und fordert sie auf, „ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten“. [own emphasis].[5] Genauer gesagt fordert die UN-BRK die Staaten, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass sie „gleichberechtigt mit anderen in den Gemeinschaften, in denen sie leben, Zugang zu einer inklusiven, hochwertigen und kostenlosen Grund- und Sekundarbildung haben“. [own emphasis].[6]

Um seiner verfassungsrechtlichen und internationalen Verantwortung gerecht zu werden, ist es zwingend erforderlich, dass der Staat aktive Schritte unternimmt, um das Recht auf Bildung für Lernende mit Behinderungen zu verwirklichen.

Wo sind wir jetzt? Bisherige Schritte des Staates

Im Jahr 2001 wurde das Department of Basic Education (DBE) veröffentlichte das Weißbuch Bildung 6 zur Sonderpädagogik (Weißbuch zur Sonderpädagogik).[7] In diesem Dokument hat sich die DBE verpflichtet, allen Lernenden mit Behinderungen und Lernenden, die andere Lernbarrieren erfahren, Zugang zu Bildung zu ermöglichen, und skizziert, wie dies erreicht werden sollte. Wichtig ist, dass das Weißbuch zur sonderpädagogischen Förderung die Umwandlung von 500 von 20 000 normalen öffentlichen Grundschulen in 30 Schulbezirken in Vollschulen forderte, die Lernende mit Behinderungen aufnehmen können, damit „Lernende mit Behinderungen zusammen mit Gleichaltrigen lernen“ gleiches Alter“.[8] Bis 2019 wurde berichtet, dass es der DBE gelungen sei, 848 Schulen anzupassen.[9]

Obwohl die DBE ihr Ziel erreicht hat, 500 normale öffentliche Grundschulen vor ihrem internen Termin 2021 umzuwandeln, bleibt in Südafrika eine alarmierend hohe Zahl behinderter Kinder ohne Zugang zu Grundbildung. Der Bericht der DBE zur Umsetzung des Weißbuchs 6 zur inklusiven Bildung für den Zeitraum 2013 – 2015[10] gibt an, dass 25 % der Kinder mit Behinderungen zwischen 5 und 15 Jahren keine Bildungseinrichtung besuchen. Obwohl seit 2001 erhebliche Fortschritte erzielt wurden, als 70 % der Lernenden mit Behinderungen keinen Zugang zu Bildung hatten, bedeutet dies, dass 25 % immer noch fast 600 000 behinderte Kinder nicht zur Schule gehen.[11]

Zusammen mit dem fehlenden gleichberechtigten Zugang zu Bildung für Lernende mit Behinderungen besteht ein weiteres Bildungshindernis für diese Lernenden, wie oben erwähnt, darin, dass die meisten Kinder mit Behinderungen, die eine Schule besuchen, immer noch in separaten „Sonderschulen“ für Lernende mit Behinderungen untergebracht sind. Es wird anerkannt, dass es in Fällen schwerer oder mehrfacher Behinderung im besten Interesse des Kindes ist, eine Bildungseinrichtung zu besuchen, die nur behinderte Lernende unterrichtet. Angesichts des im Weißbuch zur Sonderpädagogik formulierten Ziels inklusiver Bildung sollte dies jedoch nicht die Regel sein. Getrennte Bildung verschärft im Gegensatz zur inklusiven Bildung Diskriminierung, Ausgrenzung und Marginalisierung aus zwei Gründen. Erstens zeigt die getrennte Ausbildung behinderter und behinderter Lernender eine aktive Weigerung, einstellungsbedingte Barrieren der Missachtung und Vorurteile gegenüber behinderten Menschen anzugehen. Zweitens unterstützt es ein medizinisches Modell der Behinderung und kein soziales. Das Sozialmodell „konzentriert sich eher auf die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen als auf ihre Unterschiede“ und prüft, wie unterschiedliche Umgebungen angepasst werden können, um behinderten Menschen am besten gerecht zu werden, um sicherzustellen, dass sie gleichen Zugang zu Rechten und Chancen haben.[12]

Über das Weißbuch zur Sonderpädagogik hinaus verabschiedete der Minister für soziale Entwicklung das Weißbuch über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Weißes Papier) im Jahr 2016.[13] Ihre Vision ist es, durch die Umsetzung verschiedener politischer Richtlinien eine „freie und gerechte Gesellschaft zu schaffen, die alle Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürger einschließt“. Wichtig ist, dass das Weißbuch verlangt, dass Bildungseinrichtungen nicht nur in Bezug auf die Infrastruktur zugänglich sind, sondern auch, dass behinderte Lernende in den Schulen angemessen untergebracht werden. Besorgniserregend ist jedoch der Mangel an Engagement bei der Integration behinderter Lernender in das allgemeine Bildungssystem. Auch hier werden alle behinderten Lernenden gleich angesehen.

Die Umsetzung des Weißbuchs ist für einen Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen, von 2015 bis 2030, zeitgleich mit dem Nationalen Entwicklungsplan 2030. Seit der Verabschiedung des Weißbuchs im Jahr 2015 scheinen kaum Fortschritte erzielt worden zu sein. Dies ist besonders besorgniserregend, da es die Verkündung von behindertenspezifischen Gesetzen vorsieht, die bis 2019 hätten entwickelt werden sollen und zwischen 2020 und 2030 verkündet werden sollen.

Auf dem Weg zu einem umfassenden Rechtsrahmen für die Behindertenbildung

Die Ratifizierung des UNCRPD durch Südafrika weckte Hoffnung auf eine gleichberechtigte Bildung für behinderte Lernende. Es ist nun mehr als ein Jahrzehnt nach seiner Ratifizierung und 20 Jahre nach der Veröffentlichung des Weißbuchs und den eingegangenen Verpflichtungen vergangen, doch behinderte Lernende sehen sich beim Zugang zu Bildung immer noch mit Hindernissen konfrontiert.

Derzeit gibt es in Südafrika keine Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Rechte von Menschen mit Behinderungen speziell zu fördern. Die südafrikanische Verfassung verbietet jedoch die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.[14] Auch andere Rechtsvorschriften enthalten Elemente zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. In Bezug auf Bildung beispielsweise bezieht sich das South African Schools Act 84 von 1996 auf Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das Schulgesetz verpflichtet den Staat, behinderte Lernende an einer öffentlichen Schule für Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder an einer gewöhnlichen öffentlichen Schule zu unterrichten, wenn eine entsprechende pädagogische Unterstützung für diese Lernenden zumutbar ist.[15]

Obwohl der derzeitige Rechtsrahmen Südafrikas behinderten Menschen und Lernenden einen gewissen Schutz bietet, können Menschen mit Behinderungen nur durch eine auf Behinderung ausgerichtete Gesetzgebung wirklich vor mehrfacher und intersektionaler Diskriminierung geschützt werden. Die South African Law Reform Commission (SALRC) hat Ende 2020 um Kommentare zur Domestizierung der UNCRPD gebeten, darunter, ob separate Gesetze erforderlich sind und wie diese aussehen sollten.[16]

In Anbetracht der Barrieren, mit denen behinderte Menschen im Allgemeinen konfrontiert sind, und der spezifischeren Barrieren, mit denen behinderte Lernende beim Zugang zu Bildung konfrontiert sind, ist der Kommentar des UNCRPD-Ausschusses, dass Südafrika behindertenorientierte Gesetze verabschieden sollte, begründet.[17] Die Behindertengesetzgebung wäre nicht nur in der Lage, eine umfassende Definition von „Behinderung“ bereitzustellen – eine, die die Vielzahl von Behinderungen und die Bedeutung angemessener Vorkehrungen für den gleichberechtigten Genuss der Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennt –, sondern auch Inhalte für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen im südafrikanischen Kontext.

Ausgehend von der UN-BRK und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Afrika (Afrikanisches Behindertenprotokoll) und im Lichte des Rechts auf Bildung und des verfassungsmäßigen Verbots der Diskriminierung aufgrund von Behinderungen betrachtet, sollte eine auf Behinderung ausgerichtete Gesetzgebung das Recht auf inklusive Bildung für behinderte Lernende umreißen.

In diesem Zusammenhang sollte der Staat verpflichtet werden, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um Lernende vor Diskriminierung im Bildungsbereich zu schützen und die Hindernisse, mit denen sie konfrontiert sind, zu beseitigen. Zu diesen Maßnahmen gehören die richtigen Grundlagen in Bezug auf Infrastruktur, Lehrerausbildung, Unterstützungsmaterial für Lernende/Lehrer und Hilfsmittel. Besondere Maßnahmen sollten über die Grundlagen hinaus auch die Durchführung von Programmen zur Sensibilisierung von Lehrkräften und Schülern für die Herausforderungen und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen sowie die zunehmende Umwandlung von Regelschulen in Vollschulen umfassen. Die Sicherstellung, dass es pro Bildungsdistrikt oder -provinz genügend Full-Service- und separate Behindertenschulen gibt, kann einen großen Beitrag dazu leisten, dass behinderte Lernende Zugang zu Bildung haben und dafür nicht weit reisen müssen. Mehr Full-Service-Schulen können auch dazu beitragen, der Auffassung entgegenzuwirken, dass inklusive Bildung für behinderte Lernende einem einheitlichen Ansatz gleichkommt.

Unterschiedliche Behinderungen und unterschiedliche Ausmaße von Behinderungen erfordern einzigartige Ansätze, um sicherzustellen, dass alle behinderten Lernenden einen im Wesentlichen gleichen Zugang zu Bildung haben. Die Barrieren, mit denen Lernende mit Behinderungen beim Zugang zu Bildung in Südafrika weiterhin konfrontiert sind, können als mangelnder Wille des Staates interpretiert werden, seinen verfassungsrechtlichen, regionalen und internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Es ist skrupellos, weil die Bildungsbarrieren für Lernende mit Behinderungen sie letztendlich hinter sich lassen.

[1] S 29 der Verfassung der Republik Südafrika, 1996.

[2] Zum Beispiel Rechtsanwälte für Menschenrechte und andere gegen Innenminister und andere 2004 (4) SA 125 (CC).

[3] Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zum Erstbericht Südafrikas, 23. Oktober 2018, CRPD/C/ZAF/CO/1.

[4] (24. Januar 2007) A/RES/61/106.

[5] Artikel 24 Absatz 1.

[6] Artikel 24 Absatz 2.

[7] Department of Education, Education Whitepaper 6 on Special Needs Education: Building an inclusive education and training system (2001), verfügbar unter: https://www.vvob.org/files/publicaties/rsa_education_white_paper_6.pdf [accessed 16 May 2021].

[8] Dana Donohue und Juan Bornman, The Challenges of Realizing Inclusive Education in South Africa (2014) 34, South African Journal of Education 1-14.

[9] Department of Basic Education, Inclusive Education: Status Update (30. Oktober 2019), verfügbar unter: https://pmg.org.za/committee-meeting/29205/#:~:text=There%20are%20177%%2020schools% 20in,nicht%20%20had%20an%20offizieller%20Lehrplan [accessed 16 May 2021].

[10] Report on the Implementation of Education Whitepaper 6 on Inclusive Education, Ein Überblick für den Zeitraum: 2013-2015 (2015) Verfügbar unter: https://static.pmg.
org.za/160308Übersicht.pdf [accessed 13 May 2021].

[11] Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zum Erstbericht Südafrikas, 23. Oktober 2018, CRPD/C/ZAF/CO/1.

[12] Südafrika. Abteilung für soziale Entwicklung. Weißbuch zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (9. März 2016). Regierungsanzeiger 39792: 230 https://www.gov.za/
sites/default/files/gcis_document/201603/39792gon230.pdf (Zugriff am 18. Juni 2021).

[13] Ebenda.

[14] § 9 der Verfassung.

[15] § 12 des südafrikanischen Schulgesetzes.

[16] SALRC, Domestication of the United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities (9. Dezember 2020) Issue Paper: No 39, Project 148, ISBN: 978-0-621-49276-7.

[17] Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zum Erstbericht Südafrikas, 23. Oktober 2018, CRPD/C/ZAF/CO/1.

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